Preise & Einzugsgebiete

Alle unsere angebotenen Dienstleistungen werden maßgeschneidert auf Ihre speziellen Wünsche und Bedürfnisse angepasst. Daher variieren auch die Kosten entsprechend. In einem Beratungsgespräch ermitteln wir gemeinsam, welche Leistungen für Sie am besten geeignet sind.
 

Um Ihnen einen ersten Einblick zu geben:

Preise/Stundensätze: (Mindestbuchung 1 Stunde, danach halbstündliche Abrechnung.)

  • 36,00 EUR  Standardtarif      (Montag bis Freitag von 8:00 – 18:00 Uhr)
  • 36,00 EUR  Abendtarif           (Montag bis Freitag ab 18:00 Uhr)
  • 36,00 EUR  Wochenendtarif  (Samstag, Sonntag, Feiertage)

Ab dem 01.01.2025 werden die Preise/Stundensätze auf 38,00 EUR erhöht. Es gibt drei verschiedene Abrechnungsmodelle.
 

Es ist wichtig zu unterscheiden, ob die zu betreuende Person einen Pflegegrad gemäß dem Pflegestärkungsgesetz hat oder nicht.

Kein Pflegegrad: Falls die zu betreuende Person keinen Pflegegrad hat, erfolgt die Abrechnung privat.

Ab Pflegegrad 2: Bei Vorliegen von Pflegegrad 2 übernehmen die Pflegekassen die Kosten im Rahmen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) in Kombination mit der Kurzzeitpflege bis zu 2.418,00 EUR pro Person und Jahr. Die Verhinderungspflege kann wochen-, tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden.

Zusätzliche Leistungen ab Pflegegrad 1 in NRW: Ab Pflegegrad 1 können in Nordrhein-Westfalen jährlich bis zu 1.500 EUR pro Betreuungsperson über die Pflegekassen für Senioren-Assistenten abgerechnet werden, die nach Landesrecht anerkannt sind (§§ 45a, 45b SGB XI). Seit dem 01.01.2017 können ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent der nicht genutzten Sachleistungen durch Umwidmung hinzukommen (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Schon ab Pflegegrad 2 kann dies gemäß § 36 SGB XI jährlich bis zu 3.307,20 EUR pro Person ausmachen. Dies ist besonders relevant, da mit der Einführung der Pflegegrade die bisherigen Pflegestufen 0 und 1 automatisch in Pflegegrad 2 überführt wurden.

Nach einem ersten Kennenlern-Gespräch erhalten Sie ein individuelles Angebot zu Leistungen, Preisen und Abrechnungsmöglichkeiten.
 

Zusatzkosten wie Eintrittsgelder, Restaurant- oder Cafébesuche sowie Ausgaben für Einkäufe und Gebühren werden vollständig vom Kunden übernommen. Diese Kosten sind bei Vorlage der entsprechenden Quittungen sofort zu begleichen.

Der erste Kennenlern-Besuch bei Ihnen zu Hause ist für Sie selbstverständlich kostenfrei.

 

Einzugsgebiete/Fahrtkosten:

Wir betreuen alle Düsseldorfer Stadtbezirke sowie die angrenzenden Gemeinden Meerbusch und Neuss.

Für die An- und Abfahrt fallen Kosten in Höhe von 5,00 EUR an. Weitere Anfahrtsgebiete sind auf Anfrage möglich. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

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